Was viele Patienten nicht wissen:
Durch das Antikorruptionsgesetz steht den Patienten einer Implantat-OP ein Auskunftsrecht über den Implantatpreis zu. So ist der Zahnarzt auf Nachfrage des Patienten dazu verpflichtet den Bezugspreis des Materials, das mit der Implantat-OP verbunden ist, offenzulegen. Neben dem Abrechnungsbetrag für den Patienten muss er auch den Einkaufspreis des Implants dokumentieren und nachweisen können.